Happy Dog

Erzogener Hund – glücklicher Hund
Glücklicher Hund – glücklicher Mensch

Praktikum

Praktikum

Praktikum

Ich heisse Dominique Mischler, bin 55 Jahre jung und bilde mich weiter zum  Hundetrainer. Mein Praktikum darf ich bei Marcel machen.
Ich freue mich auf eine spannende und lernreiche Zeit.
Wer weiss, bis bald.

Dominique wird ab dem 25. März 2023 sein Praktikum starten.

neue Hundeverordnung im Kanton Zürich

neue Hundeverordnung im Kanton Zürich

Neue Hundeverordnung im Kanton Zürich 

Information Veterinäramt 8.3.2022:
Gegen die Neuregelung der Hundeausbildung sind zwei Beschwerden beim Verwaltungsgericht eingegangen. Da das Beschwerdeverfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist die Inkraftsetzung der Änderungen des Hundegesetzes und der Hundeverordnung per 1. Juni 2022 nicht mehr realistisch. Aufgrund der ungewissen Dauer des Verfahrens kann aktuell kein neues Datum genannt werden

Ab dem 1. Juni 2022 tritt die neue Hundeverordnung im Kanton Zürich in Kraft. Danach müssen alle Hunde, ob gross oder klein, die ab diesem Datum übernommen oder geboren werden, einen obligatorischen Hundekurs besuchen. Alle Kurse, die bis zum 1.Juni 2022 angefangen wurden, dürfen nach der alten Verordnung abgeschlossen werden.

Für die Ersthundehalter gilt es zudem noch ein Theoriekurs und Prüfung abzulegen. In diesem Link sind noch weitere Details zu finden. Neue Hundeverordnung.

Sky besteht Internationale Begleithundprüfung IBGH 2

Sky besteht Internationale Begleithundprüfung IBGH 2

Sky hat Internationale Begleithundeprüfung bestanden

Am 27. Dezember 2021 haben Sky und Marcel die IBGH 2 Prüfung in Trübbach bestanden.

Nach einer intensiven Trainingsphase durften Sky und Marcel ihr Können an der IBGH 2 Prüfung unter Beweis stellen. Mit phantastischen 90 Punkten haben sie die Prüfung mit Bravur bestanden und einen Pokal ergattert.

Gut gemacht, ihr Beiden.

Mantrailing Einsteiger Seminar 18./19. September 2021

Mantrailing Einsteiger Seminar 18./19. September 2021

Der neue Termin steht fest! (Ausgebucht!)

Menschen suchen und finden. Hunde artgerecht beschäftigen, mit Nasenarbeit. Das ist Mantrailing.

Wir freuen uns Sie bei unserem zweitägigen Einsteigerseminar begrüssen zu dürfen. Nachfolgend möchten wir Ihnen noch ein paar Informationen zum Ablauf am oben erwähnten Wochenende geben:

Mitbringen

  • frisch getragenes T-Shirt, Unterwäsche oder Pyjama, gut verschlossen in Plastikbeutel
  • Brustgeschirr; Schleppleine (ca. 5 m)
  • Warnweste
  • der Witterung angepasste Kleidung; gutes Schuhwerk
  • Rucksack
  • Belohnung für den Hund z.Bsp. Le Parfait, Wienerli usw. (nach Möglichkeiten kein Trockenfutter)

Treffpunkt

Samstag 18. September 2021 09:00 Uhr
Restaurant Schwyzerhüsli
Bergstrasse 125
8815 Horgenberg

Ablauf

ab 09:00 Uhr Begrüssung der TeilnehmerInnen mit Kaffee und Gipfeli mit anschliessender Theorie
ca. 10:00 Uhr praktische Arbeiten mit dem Hund
ca. 12:30 Uhr Mittagessen im Restaurant Schwyzerhüsli
14:00 Uhr praktische Arbeiten mit dem Hund Ende
ca. 17:00 Uhr Ende

Sonntag 19. September 2021 09:00 Uhr

Ort wird am Samstag bekanntgegeben

Ablauf

09:00 Uhr praktische Arbeiten mit dem Hund
ca. 12:30 Uhr Mittagessen im Restaurant Schwyzerhüsli
14:00 Uhr praktische Arbeiten mit dem Hund
ca. 16:00 Uhr praktische Vorführung eines ausgebildeten Mantrailingteams
17:00 Uhr Ende

Kosten

Pro Teilnehmer und Hund CHF 380.-
Begleitperson ohne Hund CHF 200.-

In dem Preis inbegriffen sind die beiden Dreigang-Menüs (auch vegetarisch), jeweils ein Getränk und Kaffee und am Morgen der Kaffee und Gipfeli.

Anmeldung

Für die Anmeldung verwenden Sie dieses Formular. Die Anmeldung gilt als definitiv, nach Eingang der Zahlung. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Freundliche Grüsse
Marcel Meyer
Mantrailing-Schweiz

Covid-19 Verordnung vom 13. Januar 2021

Covid-19 Verordnung vom 13. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie wir auf Nachfrage vom BLV bestätigt bekommen haben, sind die Informationen in unserer vorhergehenden E-Mail von heute nicht korrekt. Ab dem 18. Januar 2021 dürfen wieder Hundekurse durchgeführt werden, was wir sehr begrüssen. Für Hundeschulen gilt ab dem 18. Januar 2021 neu Folgendes:

Der Bundesrat hat die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen am 13. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Im Hinblick auf das Tierwohl, aber auch auf das öffentliche Interesse, Risiken für Mensch und Tier durch mangelhalft sozialisierte Hunde zu verhindern, können die Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden nicht länger ausgesetzt werden.

Hundeschulen dürfen auf ihren Aussenplätzen Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden (Welpensozialisierung, Junghundekurse, weitere Erziehungskurse) anbieten. In Analogie zur Regelung des Sports im Freien wird dringend empfohlen, die Gruppengrösse auf maximal 5 Personen (inkl. Leitung) zu beschränken.

Die Betreiber sind verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, sodass sie zu jedem Zeitpunkt gewährleisten können, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Das Schutzkonzept muss dabei auch Eingangs- und Wartezonen berücksichtigen – hier darf es zu keinem Zeitpunkt zu einer Durchmischung der verschiedenen Personengruppen kommen.

Kann der Aussenbereich einer Hundeschule in klar abgegrenzte und ausreichend grosse Bereiche unterteilt und damit zu jedem Zeitpunkt verhindert werden, dass sich die Gruppen durchmischen, so ist es erlaubt, mehrere Gruppen gleichzeitig zu unterrichten. Dabei dürfen jedoch weder die Kursleitenden noch einzelne Teilnehmende und ihre Hunde die Gruppen bzw. die abgetrennten Bereiche wechseln.

Weiterhin erlaubt sind Einzellektionen – auch hier sind zu jedem Zeitpunkt die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Kurse, die sich an die Hundehaltenden richten und nicht im Beisein der Hunde stattfinden, dürfen nach wie vor nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.

Hallen und Anlagen für den Hundesport bleiben weiterhin geschlossen.

Hundesport «im Freien», z. B. im Wald oder in Parks, bleibt in Gruppen von max. 5 Personen ab 16 Jahren (inkl. Leitung) ohne Körperkontakt zulässig und es gelten keine Sperrzeiten. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht keine Beschränkung.

Wettkämpfe sind verboten.


Ausnahmen bestehen einzig für den Bereich des Leistungssports, wo Wettkämpfe ohne Publikum nach Art. 6 Abs. 1 Bst. g erlaubt sind. Es muss ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden, so dass sichergestellt werden kann, dass die Abstands- und Hygieneregeln zu jedem Zeitpunkt eingehalten und die Maximalzahl von Teilnehmenden nicht überschritten werden.

Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind zu jedem Zeitpunkt zu beachten.

Neben der nationalen Gesetzgebung sind immer auch die kantonalen Vorgaben zu befolgen, die aufgrund der epidemiologischen Lage und der Verhältnisse vor Ort strenger sein können.

Abschliessend ist zu beachten, dass weitere kurzfristige Anpassungen der Verordnung möglich sind.

Wir entschuldigen uns für die entstandene Verwirrung.

Freundliche Grüsse
Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Veterinäramt

Covid-19 Verordnung vom 22. Dezember 2020

Covid-19 Verordnung vom 22. Dezember 2020

Für Erziehungskurse und sportliche Aktivitäten mit Hunden gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften. Sie stützen sich auf die Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26.

Anlagen für Aktivitäten mit Hunden sind ab 22. Dezember 2020 und sicher bis 22. Januar 2021 geschlossen, unabhängig davon, ob es sich um Innenräume (Hallen) oder Aussengelände handelt (Art. 5d Abs. 1 Bst. d). Somit sind jegliche Aktivitäten auf «offiziellem Gelände» verboten. Dazu gehören neben Fussball- oder Tennisplätzen auch Hundesportplätze. Das Nutzungsverbot gilt auch für Anlagen für die Hundeerziehung, weil Bildungsangebote nicht im Präsenzunterricht stattfinden dürfen (Art. 6d Abs. 1). Davon ausgenommen sind Einzellektionen in der Erziehungsarbeit (Art. 6d Abs. 1 Bst. b), und ebenfalls Aktivitäten, die nachweisbar notwendiger Bestandteil eines offiziellen Bildungsganges sind (Art. 6d Abs. 1 Bst. c Ziff. 1). Unter letzteres fallen z.B. Kurse, die im Einzelfall vom kantonalen Veterinärdienst verordnet wurden.

Hundesport «im Freien», z.B. im Wald oder in Parks, bleibt in Gruppen von max. 5 Personen ab 16 Jahren (inkl. Leiter/in) ohne Körperkontakt zulässig und es gelten keine Sperrzeiten. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht keine Beschränkung.

Wettkämpfe sind verboten (Art. 6e Abs. 1). Ausnahmen bestehen einzig für den Bereich des Leistungssports, wo Wettkämpfe ohne Publikum nach Art. 6 Abs. 1 Bst. g erlaubt sind. Es muss ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden, so dass sichergestellt werden kann, dass die Abstands- und Hygieneregeln zu jedem Zeitpunkt eingehalten und die Maximalzahl von Teilnehmenden nicht überschritten werden. Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind zu jedem Zeitpunkt zu beachten. Neben der nationalen Gesetzgebung sind immer auch die kantonalen Vorgaben zu befolgen, die aufgrund der epidemiologischen Lage und der Verhältnisse vor Ort strenger sein können.