Happy Dog

Erzogener Hund – glücklicher Hund
Glücklicher Hund – glücklicher Mensch

Die Hundeschule ist offen.

Am 20.4.2024 wegen Maintrailling-Einsteigerseminar geschlossen

Betriebsferien vom 3. Juni – 8. Juni 2024

Information Veterinäramt Leinenpflicht 2023
Auf den 1. Januar 2023 ist das neue kantonale Jagdgesetz in Kraft gesetzt worden. Darin ist auch eine Änderung im Hundegesetz festgehalten, welche ebenfalls seit Anfang Jahr gilt.
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Diese Änderung im Hundegesetz betrifft die Leinenpflicht für Hunde: Neu gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht. Als Waldrand wird dabei eine Zone von bis zu 50 Metern Distanz zum Wald definiert. Von dieser Leinenpflicht ausgenommen sind Jagd-, Rettungs- und Diensthunde beim Einsatz und bei der Ausbildung (nur während einer Ausbildungssequenz). Der genaue Wortlaut dazu, wie Jagd-, Rettungs- und Diensthunde definiert sind, sollte bis spätestens Ende Februar bestimmt sein.
Für Hundeplätze im Wald und an Waldrändern bedeutet die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, dass die Hunde auf dem Hundeplatz während der Zeit vom 1. April bis am 31. Juli an der Leine zu führen sind oder der Hundeplatz so eingezäunt werden muss, dass kein Hund vom Hundeplatz entweichen kann. Temporäre Zäune (z. B. Flexinetze) müssen dafür fachgerecht aufgestellt werden. Sobald sie nicht mehr benötigt werden, müssen sie unverzüglich abgebrochen werden. Für Hundeschulen ohne feste Umzäunung bedeutet dies, dass sie die temporäre Umzäunung nach jedem Gebrauch abbauen und beim nächsten Einsatz wieder aufbauen müssen.
Um die Hundehaltenden auf die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit zu sensibilisieren, werden wir gemeinsam mit der Jagd- und Fischereiverwaltung (JFV) einen Flyer zur Leinenpflicht erarbeiten. Diesen Flyer stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung, damit Sie ihn während der Hundekurse auflegen und die Hundehaltenden proaktiv informieren können. Die Flyer sollten Anfang Februar zur Verfügung stehen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Interesse haben, dann werden wir Ihnen zirka 50 Stück zustellen. Im Weiteren werden wir ebenfalls gemeinsam mit der JFV zu diesem Thema ein Merkblatt erarbeiten und Ihnen zur Verfügung stellen. Das Merkblatt dürfte Anfangs März abrufbar sein.
Revision der Hundeverordnung – Ausbildungspflicht
Dazu, wann die revidierte Hundeverordnung in Kraft treten wird, können wir leider noch immer keine Angabe machen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald verlässliche Informationen vorliegen.
Information Veterinäramt 8.3.2022

Gegen die Neuregelung der Hundeausbildung sind zwei Beschwerden beim Verwaltungsgericht eingegangen. Da das Beschwerdeverfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist die Inkraftsetzung der Änderungen des Hundegesetzes und der Hundeverordnung per 1. Juni 2022 nicht mehr realistisch. Aufgrund der ungewissen Dauer des Verfahrens kann aktuell kein neues Datum genannt werden

Ab dem 1. Juni 2022 (Termin verschoben) tritt die neue Hundeverordnung im Kanton Zürich in Kraft. Danach müssen alle Hunde, ob gross oder klein, die ab diesem Datum übernommen oder geboren werden, einen obligatorischen Hundekurs besuchen.

Für die Ersthundehalter gilt es zudem noch ein Theoriekurs und Prüfung abzulegen. In diesem Link sind noch weitere Details zu finden. Neue Hundeverordnung.

Information aus und über die Hundeschule

Finden sie hier die wichtigsten Informationen oder Beiträge aus dem Archiv.

Praktikum

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Ich heisse Dominique Mischler, bin 55 Jahre jung und bilde mich weiter zum Hundetrainer

Kantonales Hundegesetz 2019

Kantonales Hundegesetz 2019

Damit beantragt der Regierungsrat, im kantonalen Hundegesetz eine allgemeine, aber gegenüber heute vereinfachte und verkürzte Ausbildungsverpflichtung zu verankern – so, wie er es in der Abstimmungszeitung für die Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 in Aussicht gestellt hatte.

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