Happy Dog

Erzogener Hund – glücklicher Hund
Glücklicher Hund – glücklicher Mensch

Covid-19 Verordnung vom 13. Januar 2021

Covid-19 Verordnung vom 13. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie wir auf Nachfrage vom BLV bestätigt bekommen haben, sind die Informationen in unserer vorhergehenden E-Mail von heute nicht korrekt. Ab dem 18. Januar 2021 dürfen wieder Hundekurse durchgeführt werden, was wir sehr begrüssen. Für Hundeschulen gilt ab dem 18. Januar 2021 neu Folgendes:

Der Bundesrat hat die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen am 13. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Im Hinblick auf das Tierwohl, aber auch auf das öffentliche Interesse, Risiken für Mensch und Tier durch mangelhalft sozialisierte Hunde zu verhindern, können die Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden nicht länger ausgesetzt werden.

Hundeschulen dürfen auf ihren Aussenplätzen Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden (Welpensozialisierung, Junghundekurse, weitere Erziehungskurse) anbieten. In Analogie zur Regelung des Sports im Freien wird dringend empfohlen, die Gruppengrösse auf maximal 5 Personen (inkl. Leitung) zu beschränken.

Die Betreiber sind verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, sodass sie zu jedem Zeitpunkt gewährleisten können, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Das Schutzkonzept muss dabei auch Eingangs- und Wartezonen berücksichtigen – hier darf es zu keinem Zeitpunkt zu einer Durchmischung der verschiedenen Personengruppen kommen.

Kann der Aussenbereich einer Hundeschule in klar abgegrenzte und ausreichend grosse Bereiche unterteilt und damit zu jedem Zeitpunkt verhindert werden, dass sich die Gruppen durchmischen, so ist es erlaubt, mehrere Gruppen gleichzeitig zu unterrichten. Dabei dürfen jedoch weder die Kursleitenden noch einzelne Teilnehmende und ihre Hunde die Gruppen bzw. die abgetrennten Bereiche wechseln.

Weiterhin erlaubt sind Einzellektionen – auch hier sind zu jedem Zeitpunkt die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Kurse, die sich an die Hundehaltenden richten und nicht im Beisein der Hunde stattfinden, dürfen nach wie vor nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.

Hallen und Anlagen für den Hundesport bleiben weiterhin geschlossen.

Hundesport «im Freien», z. B. im Wald oder in Parks, bleibt in Gruppen von max. 5 Personen ab 16 Jahren (inkl. Leitung) ohne Körperkontakt zulässig und es gelten keine Sperrzeiten. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht keine Beschränkung.

Wettkämpfe sind verboten.


Ausnahmen bestehen einzig für den Bereich des Leistungssports, wo Wettkämpfe ohne Publikum nach Art. 6 Abs. 1 Bst. g erlaubt sind. Es muss ein Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden, so dass sichergestellt werden kann, dass die Abstands- und Hygieneregeln zu jedem Zeitpunkt eingehalten und die Maximalzahl von Teilnehmenden nicht überschritten werden.

Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind zu jedem Zeitpunkt zu beachten.

Neben der nationalen Gesetzgebung sind immer auch die kantonalen Vorgaben zu befolgen, die aufgrund der epidemiologischen Lage und der Verhältnisse vor Ort strenger sein können.

Abschliessend ist zu beachten, dass weitere kurzfristige Anpassungen der Verordnung möglich sind.

Wir entschuldigen uns für die entstandene Verwirrung.

Freundliche Grüsse
Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Veterinäramt

Mantrailing

Mantrailing

HAPPY DOG-Mantrailer sind
MANTRAILING SCHWEIZ-Trailer!

Im Laufe des Jahres 2011 erreichte der Bereich «Mantrailing» bei der Hundeschule HAPPY DOG einen Umfang, der uns zum Handeln bewog. So entstand die Idee das immer grösser werdende Angebot von Kursen, Seminaren und Trainingsgruppen aus dem Bereich der Hundeschule HAPPY DOG auszugliedern und unter neuem Namen auszubauen. Ohne Bindung an eine bestehende Organisation, ohne aufdoktrinierte Ausbildungsprogramme und -zwecke sollte uns und unseren Trailern die Möglichkeit geschaffen werden, von gemachten Erfahrungen und neuen Ideen zu profitieren – MANTRAILING SCHWEIZ war geboren!

MANTRAILING SCHWEIZ bietet Ausbildungs- und Trainingsmöglichkeiten sowie Leistungs-Prüfungen (abgenommen durch den SKG-Experten Heini Beck) – in der gewohnt hochstehenden Qualität der Hundeschule HAPPY DOG.

>> Treten Sie ein in das umfangreichste Angebot für Mantrailer und solche, die es werden wollen!

Nationales Hundehalter Brevet

Nationales Hundehalter Brevet

Vorbereitung auf das Nationale Hundehalter Brevet

Den Hund in allen Situationen sicher hinein- und hinausführen. Sicherheit für Hund und Mensch.

Dieser Kurs bereitet den Hundehalter und sein Hund auf die Prüfung zum Nationalen Hundehalter Brevet NHB vor. Wir lernen in den verschieden Themen die richtige Kommandostruktur aufzubauen und unterstützen den Hund mit der korrekten Körperhaltung.

Erlangen sie bei uns die Prüfungsreife durch gezielte Anweisungen und Übungen.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Zur Zeit sind die Kurse voll. Anfragen über Kontaktformular stellen.

Erfahren sie mehr zum Nationalen Hundehalter Brevet.

Kurstage Samstag, 13:45 bis 14:45 Uhr
Samstag, 15:00 bis 16:00 Uhr
Kursort Hundeschulplatz Happy Dog
Kurskosten pro Lektion 40.- Franken (zahlbar vor Ort)
Privatstunden

Privatstunden

Privatstunden für jedes Problem

In den Privatstunden schauen wir uns die Probleme des Hunden an und erarbeiten Methoden, damit der Hund neue und bessere Strategien verfolgen kann. Diese werden in einfache Übungen umgesetzt, die dann jeweils vom Hundebesitzer zu Hause oder auf dem Spaziergang angewendet werden können.

Kursort Hundeschulplatz Happy Dog
Kurskosten pro Lektion 100.- Franken (zahlbar vor Ort)