Im Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I. Diese ist Abhängig von Grösse und Gewicht der Hunde. Als Richtwert dienten dabei die Grösse (mindestens 45 cm Stockmass) und das Gewicht (mindestens 16 kg Körpergewicht).
Alle Hundehalter im Kanton Zürich, die einen Hund führen, der diese Kriterien erfüllt, ist verpflichtet die obligatorischen Kurse zu besuchen und eine entsprechende Kursbestätigung einzureichen.