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Obligatorische Hundekurse und Lockdown Coronavirus

07. April 2020

Auszug vom Veterinäramt Zürich:

Was passiert, wenn die Hundeschulen keine Kurse mehr anbieten dürfen oder können und die Hundehaltenden die obligatorischen Hundekurse nicht innert der vorgegebenen Frist absolvieren können?

Hundeschulen: Stellen sie den Hundehaltenden auf Anfrage eine Bescheinigung über die bereits absolvierten Lektionen aus.

Hundehaltende: Fordern sie bei ihrer Hundeschule eine Bescheinigung über die bereits absolvierten Lektionen ein. Legen sie die Bescheinigung der Gemeinde auf Anfrage vor.

Gemeinden: Verlängern sie die Fristen für die obligatorische Hundeausbildung um die Zeit des Lockdowns wegen Coronavirus.

Welche Kurse sind nach dem Lockdown zu absolvieren, wenn Hundekurse nicht weitergeführt werden können?

  • Kann ein Welpenförderung aufgrund des Lockdowns nicht oder nicht vollständig bereits absolvierte Lektionen vor, so muss lediglich der Junghundekurs im Anschluss gemacht werden.
  • Kann der Junghundekurs aufgrund des Lockdowns nicht oder nicht vollständig absolviert werden, und ligt entweder eine Anmeldebestätigung oder eine Bestätigung über bereits absolvierte Lektionen vor, so muss ein Erziehungskurs à mind. 10 Lektionen innerhalb von 12 Monaten nach Aufhebung des Lockdowns gemacht werden.
  • Kann der Erziehungskurs nicht fristgerecht absolviert werden, so müssen die fehlenden Lektionen nachgeholt werden. Betreffend Fristverlängerung muss die Hundehalterin / der Hundehalter mit seiner Wohngemeinde Kontakt auf nehmen. Ebenfalls soll die Hundeausbilderin / der Hundeausbilder in einem solchen Fall der Hundehalterin / dem Hundehalter eine Anmeldebestätigung bzw. Bestätigung über bereits absolvierte Lektionen aushändigen.