Auszug vom Veterinäramt Zürich:
Was passiert, wenn die Hundeschulen keine Kurse mehr anbieten dürfen oder können und die Hundehaltenden die obligatorischen Hundekurse nicht innert der vorgegebenen Frist absolvieren können?
Hundeschulen: Stellen sie den Hundehaltenden auf Anfrage eine Bescheinigung über die bereits absolvierten Lektionen aus.
Hundehaltende: Fordern sie bei ihrer Hundeschule eine Bescheinigung über die bereits absolvierten Lektionen ein. Legen sie die Bescheinigung der Gemeinde auf Anfrage vor.
Gemeinden: Verlängern sie die Fristen für die obligatorische Hundeausbildung um die Zeit des Lockdowns wegen Coronavirus.
Welche Kurse sind nach dem Lockdown zu absolvieren, wenn Hundekurse nicht weitergeführt werden können?
- Kann ein Welpenförderung aufgrund des Lockdowns nicht oder nicht vollständig bereits absolvierte Lektionen vor, so muss lediglich der Junghundekurs im Anschluss gemacht werden.
- Kann der Junghundekurs aufgrund des Lockdowns nicht oder nicht vollständig absolviert werden, und ligt entweder eine Anmeldebestätigung oder eine Bestätigung über bereits absolvierte Lektionen vor, so muss ein Erziehungskurs à mind. 10 Lektionen innerhalb von 12 Monaten nach Aufhebung des Lockdowns gemacht werden.
- Kann der Erziehungskurs nicht fristgerecht absolviert werden, so müssen die fehlenden Lektionen nachgeholt werden. Betreffend Fristverlängerung muss die Hundehalterin / der Hundehalter mit seiner Wohngemeinde Kontakt auf nehmen. Ebenfalls soll die Hundeausbilderin / der Hundeausbilder in einem solchen Fall der Hundehalterin / dem Hundehalter eine Anmeldebestätigung bzw. Bestätigung über bereits absolvierte Lektionen aushändigen.