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Kantonales Hundegesetz 2019

25. April 2019

Der Regierungsrat hat seine Vorlage dazu, wie die Hundekurse im Kanton Zürich künftig geregelt werden sollen, dem Kantonsrat überwiesen.

Damit beantragt der Regierungsrat, im kantonalen Hundegesetz eine allgemeine, aber gegenüber heute vereinfachte und verkürzte Ausbildungsverpflichtung zu verankern – so, wie er es in der Abstimmungszeitung für die Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 in Aussicht gestellt hatte.

Neu soll jede Person, die erstmals einen Hund hält, eine zwei Lektionen umfassende theoretische Hundeausbildung absolvieren. In der praktischen Ausbildung soll den Hundehalterinnen und -haltern in sechs Lektionen das tiergerechte und sichere Halten und Führen des Hundes vermittelt werden. Die Pflicht zur praktischen Ausbildung soll für alle Hundehalterinnen und -halter gelten, unabhängig von der Hunderasse und unabhängig davon, ob sie früher bereits einmal einen Hund hielten.

Die Vorlage liegt nun beim Kantonsrat, der darüber befinden wird. Zum Zeitpunkt der Beratung ist noch nichts bekannt.

Bis auf Weiteres gelten das Hundegesetz vom 14. April 2008, das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, sowie die dazugehörende Verordnung. Diese schreiben eine praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde vor, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind.

Die gesamte Medienmitteilung des Regierungsrats sowie die dazugehörenden Regierungsratsbeschlüsse finden Sie hier.