Für Erziehungskurse und sportliche Aktivitäten mit Hunden gelten dieselben Vorschriften. Sie stützen sich auf die Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26, im Speziellen auf Art. 6 und 6e.
Erlaubt sind Kurse und Trainings ohne Körperkontakt einzeln oder in Gruppen mit maximal 5 Personen ab 16 Jahren. (Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht keine Beschränkung).
Falls der Abstand im Freien nicht eingehalten werden kann muss eine Gesichtsmaske getragen werden.
Hundekurs- und trainingsanlagen müssen zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben.
Das bestehende Schutzkonzept liegt auf dem Platz auf und muss eingehalten werden.
Abschliessend ist zu beachten, dass weitere kurzfristige Anpassungen der Verordnung möglich sind.
Vielen Dank für euer Verständnis
Marcel Meyer